Hauptgutachten Monopolkommission: Patienten sollen Teil der Behandlungskosten tragen

15.07.10

Das 18. Hauptgutachten der Monopolkommission für den Bundeswirtschaftsminister liegt vor. Die Autoren fordern unter anderem mehr Wettbewerb unter den Apotheken und Krankenversicherungen. Zudem regen die Experten an, Patienten einen Teil der ärztlichen Behandlungskosten tragen zu lassen.

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Die Monopolkommission agiert in beratender Tätigkeit für die Bundesregierung. Nun stellte sie das 18. Hauptgutachten für den Bundeswirtschaftsminister, Rainer Brüderle (FDP), vor. Das Gremium spricht sich insgesamt für die Ankurbelung des Wettbewerbs aus. Auch Reformvorschläge für das Gesundheitswesen wurden von der Kommission erarbeitet.

Die Autoren fordern mehr Wettbewerb unter den Apotheken. Als konkrete Maßnahmen schlugen sie vor, die Zuzahlungen der Patienten zu streichen. Auch die Pauschale, die Pharmazien für jede verkaufte Packung erhalten, sollte unter den Tisch fallen. Stattdessen solle jede Apotheke individuell Preise für ihre Leistungen festsetzen. Ferner schlägt die Monopolkommission vor, das Gesetz, wonach jeder Apotheker nur vier Pharmazien besitzen darf, zu kippen.

Bezüglich der Gesundheitsreform lehnt sich die Kommission an den Bundesgesundheitsminister an. Auch die Experten können sich eine einkommensunabhängige Beitragsgestaltung zur Finanzierung der Krankenversicherung vorstellen. Darüberhinaus könnte eine Kostenbeteiligung des Patienten an seinen Behandlungskosten zur einer Reduzierung der Gesamtaufwendungen führen. Allerdings muß hier jeweils ein sozialer Ausgleich stattfinden.

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