Billigtarife in der PKV sind mit Vorsicht zu genießen

13.07.10
PKV-Billigtarife

Wer lange Jahre bei seiner privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist, wird einige Beitragserhöhungen durchlaufen haben. Klar, dass der Wunsch nach günstigen Beiträgen in der PKV vorherrscht. Doch ein Wechsel in einen Billigtarif sollte umsichtig entschieden werden.

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Sparen ist "in" - auch bei der privaten Krankenversicherung. Allerdings sind die Lockangebote, in denen ein preisgünstiger Versicherungsschutz in der PKV angeboten wird, mit Vorsicht zu genießen. Meist stecken in den Tarifen große Leistungslücken, bei denen der Versicherte im Leistungsfall hohe Eigenbeteiligungen zu tragen hat. Zudem verlieren langjährig PKV-Versicherte bei einem Wechsel des Anbieters sämtliche Altersrückstellungen.

Gefahren eines Billigtarifs
Ein sogenannter Billigtarif in der PKV bringt verschiedene Gefahren in sich. Die gravierendste Einschränkung ist sicherlich in den Leistungseinschnitten im Vergleich zu den Premiumtarifen zu sehen. Problematisch ist, dass nur die Leistungen erstattet werden, die im Leistungsverzeichnis des Versicherers erwähnt werden. Daraus können sich gefährliche Leistungslücken ergeben, die dem PKV-Kunden bei Abschluss nicht offensichtlich sind.

Ein weiteres Problem kann in der nicht ausreichenden Kalkulation von Altersrückstellungen liegen. Dies führt mittel- bis langfristig zu überproportionalen Beitragssteigerungen. Vor allem Rentner sind von den Anpassungen betroffen, können aufgrund gesundheitlicher Vorerkrankungen jedoch oft nicht mehr wechseln.

Worauf man achten sollte!
Potenzielle PKV-Kunden als auch Wechselkandidaten sollten sich vor Abschluss bzw. Wechsel über die Vor- und Nachteile des angebotenen Tarifs informieren. Welche Leistungen sind im angebotenen Tarif nicht versichert? Eine weitere Information, die ein Vermittler liefern sollte, sind die Beitragsentwicklungen in der Vergangenheit. Nur wenn die Anpassungsrate unter dem Branchenschnitt liegt, sollte ein Wechsel in Erwägung gezogen werden.

Zudem besteht seit neuestem eine Protokollpflicht für den Versicherungsverkauf. Der Vermittler muss also vor Abschluss ausführlich über den Anbieter und den Tarif informieren. Jeder Kunde sollte sich diese Informationen aushändigen und vom Vermittler unterzeichnen lassen.

Tipp: Nutzen Sie unseren kostenlosen private Krankenversicherung Vergleich.

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