Zusatzbeiträge: Kassenmitglieder mit Wahltarifen können nicht kündigen

10.02.10

Wer als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung einen Wahltarif gebucht hat, kann die Kasse, aufgrund der Erhebung von Zusatzbeiträgen, nicht verlassen. In vielen Fällen bindet die Buchung eines Wahltarifes den Versicherten vertraglich mehrere Jahre an den Versicherer. Versicherte, die an einem Bonusprogramm teilnehmen, trifft diese Regelung nicht.

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Die Buchung eines Wahltarifes mit Kostenerstattung bedingt eine Bindung des Mitglieds an die Kasse für mehrere Jahre. Erhebt die Krankenkasse Zusatzbeiträge, kann ein Mitglied, das einen Wahltarif gebucht hat, nicht kündigen. Besonders groß ist das Ärgernis, wenn der Versicherte den Höchstsatz von 37,50 Euro monatlich leisten muß. Mitglieder, die an einem Bonusprogramm teilnehmen, trifft diese Regelung nicht.

Eine Kasse hat das Recht, sollte sie mit den finanziellen Mitteln aus dem Gesundheitsfond nicht mehr zurechtkommen, Zusatzbeiträge zu erheben. Jüngst führten das manche Versicherer, wie die DAK und die Deutsche BKK ein. Die Krankenkassen sind befugt, ihre Versicherten mit maximal einem Prozent vom Bruttolohn zusätzlich zu belasten. Acht Euro dürfen monatlich ohne Einkommensprüfung erhoben werden. Im Zweifelsfall wird ein Maximalbetrag von 37,50 Euro fällig.

Von den 160 gesetzlichen Krankenkassen schließen bisher nur 13 Versicherer die Zusatzbeiträge aus. Für das Jahr 2010 wollen immerhin 50 Kassen ihre Mitglieder nicht zusätzlich belasten. Wer nun die Krankenkasse wechselt, läuft Gefahr, daß auch andere Kassen früher oder später zusätzliche Gelder verlangen. Für das kommende Jahr prophezeien Experten ein Krankenkassendefizit von 11 Milliarden Euro.

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