Krankenkassenfusionen: Was muss man wissen?

Nach dem Scheitern der Fusion zwischen der BKK Gesundheit und der DAK fragen sich viele gesetzlich Versicherte, was ein Zusammenschluss von Krankenkassen für den eigenen Versicherungsschutz bedeutet. Die wichtigsten Fakten haben wir für Sie zusammengestellt.
In der letzten Woche war das Scheitern der Fusion zwischen der BKK Gesundheit und der DAK verkündet worden. Durch den Zusammenschluss wäre die zweitgrößte Krankenkasse in Deutschland entstanden. Nun versuchen es beide Unternehmen weiterhin allein am Markt. Angesichts der anhaltenden Fusionsgespräche in der Branche fragen sich viele Versicherte, was sich durch ein Zusammengehen von zwei Kassen ändert.
Besteht ein Sonderkündigungsrecht?
Grundsätzlich besteht nur dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich der Beitrag erhöht, also wenn eine Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt. In der Regel finden Fusionen statt, um genau dies zu verhindern. Durch den Zusammenschluss von zwei Krankenkassen kann man seinen Versicherungsschutz also nicht außerordentlich kündigen.
Unbenommen davon bleibt das ordentliche Kündigungsrecht zum Ende des übernächsten Monats. Wer meint, dass sich die Bedingungen durch eine Fusion verschlechtern, sollte die Kasse wechseln.
Werden die Leistungen geändert?
Rund 95 Prozent der Kassenleistungen werden vom Gesetzgeber vorgegeben. An den Pflichtleistungen kann auch eine fusionierte Kasse nichts ändern. Die freiwilligen Zusatzleistungen wie z.B. Zuschüsse für homöopathische Behandlungen können durch die Fusion reduziert werden.
Normalerweise wird die neue Kasse bemüht sein, das Leistungspaket aufrecht zu erhalten. Angesichts der Kostenprobleme und Defizite im Gesundheitswesen ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Zusatzleistungen heruntergefahren werden.
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