Gesundheitsfonds: Worauf sich die Versicherten ab2009 einstellen müssen

03.12.08

Er zählt zu den umstrittensten Projekten der großen Koalition - der Gesundheitsfonds. Die als "große" Gesundheitsreform gepriesene Umgestaltung der Krankenversicherung startet mit dem Kernstück am 1. Januar 2009. Für gesetzlich Versicherte ändern sich dauerhaft wichtige Details. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Fragen:

Was ändert sich für die Versicherten durch den Gesundheitsfonds?
Alle Versicherten zahlen seit dem 1. Januar 2009 den gleichen Beitragssatz. Der Beitragseinzug erfolgt wie bisher. Bis zum 31.12.2010 überweist der Arbeitgeber die Anteile an die Krankenkasse. Ab 01.01.2011 können Unternehmen die Beiträge und Meldungen gebündelt an eine Weiterleitungsstelle entrichten.

Ist die private Krankenversicherung (PKV) vom Gesundheitsfonds betroffen?
Die Einführung des Gesundheitsfonds hat keine Auswirkungen auf die private Krankenversicherung. Die Privatversicherten zahlen nicht in den Fonds ein. Sie beziehen ihre Leistungen weiterhin von ihrem privaten Versicherer und zahlen entsprechend des versicherten Tarifs einen Beitrag.

Was ist der Zusatzbeitrag?
Die Kassen erhalten das Geld für ihre Ausgaben aus dem Gesundheitsfonds. Reichen die Zuweisungen aus dem Fonds jedoch nicht aus, so dürfen sie einen Zussatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen. Der Zusatzbeitrag darf maximal ein Prozent des Bruttoeinkommens betragen und ist ausschließlich vom Versicherten zu zahlen. Bis acht Euro dürfen die Kassen den Zusatzbeitrag auch ohne Einkommnesprüfung erheben.Für den beitragsfrei mitversicherten Ehepartner und für Kinder ist kein Zusatzbeitrag zu zahlen.

Wie sehen die Kündigungsfristen beim Gesundheitsfonds aus?
Das gesetzliche Kündigungsrecht wird durch den Gesundheitsfonds nicht geändert. Als gesetzlich Versicherter ist der Wechsel grundsätzlich möglich, wenn man in seiner Krankenkasse mindestens 18 Monate versichert war. Darüber  hinaus besteht ein Sonderkündigungsrecht, sobald die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erstmals erhebt oder diesen erhöht oder die Prämie, die sie auszahlt, senkt.

PKV Tarifrechner

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