Arbeitgeberzuschuss 2010 zur PKV

03.03.10
cecu.de

Wie viel zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) im Jahr 2010? Als privat Versicherter hat man Anspruch auf einen Zuschuss zur PKV. Die Höhe orientiert sich an den Sozialversicherungsgrößen.

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Der Arbeitgeber gibt einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung des Arbeitnehmers, seiner Kinder und des nicht berufstätigen Ehegatten. Laut Sozialgesetzbuch ist der Arbeitgeber verpflichtet, auch diese Personen mit dem Zuschuss zu unterstützen.

Allerdings ist die Höhe des PKV-Zuschusses ebenfalls durch das Sozialgesetzbuch begrenzt. Seit dem 1. Januar 2010 werden maximal 7 Prozent aus der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung bezuschusst. Daraus ergibt sich für die Krankenversicherung ein maximaler Zuschuss von 262,50 EUR im Monat. Für die Pflegeversicherung werden maximal 36,56 EUR bezuschusst. In Sachsen sind dies 17,81 EUR.

Der Arbeitgeberzuschuss PKV wird jedoch nicht zwangsläufig in der dargestellten Höhe gewährt. Vielmehr richtet sich der Arbeitgeberzuschuss zur PKV nach dem tatsächlichen gezahlten Beitrag. Maximal darf der Arbeitgeberzuschuss die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrags ausmachen.

Wer z.B. eine PKV-Prämie von 350 EUR hat, erhält maximal 175 EUR von seinem Arbeitgeber. Wenn die Prämie über dem Höchstsatz liegt, z.B. bei 700 EUR, beträgt der maximale Zuschuss zur PKV 262,50 EUR für die Kranken- und 36,56 EUR für die Pflegeversicherung.

Einen kostenlosen Tarifvergleich zur PKV können Sie unter Private Krankenversicherung Vergleich anfordern.

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