Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) beschlossen

Der Bundestag hat das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) beschlossen. Wesentliche Neuerungen des Gesetzes betreffen insbesondere Demenzkranke, welche nun Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Zudem soll eine potentielle Pflegesituation mit einer staatlich geförderten Pflegevorsorge möglich werden.
Das Pflegeneuausrichtungsgesetz ist nun beschlossene Sache. Die Neuerungen sehen in erster Linie erhebliche Verbesserungen für Demenzerkrankte vor. So werden ambulante Pflegedienste demnächst für demente Personen Betreuungsleistungen anbieten. Auch die Leistungen erhöhen sich für Demenzkranke.
Bisher erhielten die Demenzkranken in Pflegestufe 0 ein Betreuungsgeld in Höhe von 100 bzw. 200 Euro. Ab 2013 können diese Patienten zusätzlich Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beantragen. Die Leistungen in den Pflegestufen 1 und 2 werden zudem aufgestockt. Menschen, die sich in Pflegestufe 0 befinden, erhalten ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 120 Euro oder Pflegesachleistungen bis zu einem Betrag von 225 Euro.
Ab 2013 erhalten Pflegebedürftige in Pflegestufe I 305 Euro (plus 70 Euro) oder Pflegesachleistungen bis zu einem Betrag in Höhe von 665 Euro (plus 215 Euro). Pflegebedürftige in Pflegestufe II bekommen monatlich 525 Euro (plus 85 Euro) oder Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro (plus 150 Euro). Angehörige von Pflegebedürftigen soll ab 2013 mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen, soll verbessert werden.
Neu ist zudem, dass Selbsthilfegruppen jährlich 8 Millionen Euro von der Pflegeversicherung erhalten. Im Gegensatz zu heute wird es bald möglich sein, auch in teilstationären Pflegeeinrichtungen der Tages- und Nachtpflege zusätzliche Mitarbeiter einzusetzen, die von der Pflegeversicherung entlohnt werden. Zu pflegende Personen können demnächst gemeinsam mit ihren Angehörigen Zeitkontingente wählen. Mit Unterstützung der Pflegedienste kann entschieden werden, welche Leistungen in dieser Zeit erbracht werden.
Menschen, die andere pflegen, benötigen für eine rententversicherungsrechtliche Absicherung den Nachweis von 14 geleisteten Stunden pro Woche. Demnächst kann dieser Aufwand auf mehrere Pflegebedürftige aufgeteilt werden. Das Pflegeneuausrichtungsgesetz sieht zudem vor, Pflegebedürftige möglichst lange so wohnen zu lassen, wie sie das möchten. Um das zu finanzieren, steht eine Fördersumme in Höhe von 30 Millionen Euro zur Verfügung.
Im neuen Gesetz ist verankert, dass die Rechte von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen gestärkt werden sollen. So werden Pflegekassen verpflichtet, Antragstellern innerhalb von 14 Tagen einen Termin einzurichten. Auch die Begutachtung muss innerhalb von vier Wochen vonstatten gehen. Ärzte und Zahnärzte erhalten zusätzlich Geld, wenn sie demente Menschen im Heim oder zu Hause einer Behandlung unterziehen. Die Pflegekassen unterliegen demnächst der Verpflichtung, ihre Versicherten und dessen Angehörige über das Leistungsspektrum der Pflegekassen und über mögliche Unterstützung durch andere Träger zu informieren.
Ab 2013 wird zudem der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung mit Zulagen gefördert. Für den sogenannten Pflege-Bahr zahlt der Gesetzgeber 60 Euro im Jahr als Zuschuss.
