PKV: Bald Monopol für den Chefarzt?

Wer sich als gesetzlich Versicherter für privatärztliche Behandlungen im Krankenhaus entscheiden möchte, muss demnächst wohl auf die private Krankenversicherung (PKV) zurückgreifen. Der Gesetzgeber will den gesetzlichen Kassen einen Riegel vorschieben und die Wahltarife verbieten.
Die gesetzlichen Krankenkassen sollen künftig keine Wahltarife mehr anbieten dürfen. Geht es nach dem Willen von Union und FDP wird im Rahmen der Gesundheitsreform ab 2011 nur noch die PKV berechtigt sein, das Einbettzimmer und den Chefarzt im Krankenhaus anzubieten. Die Kassen wollen jedoch um den Erhalt der Privattarife kämpfen, schließlich haben sich bisher einige Hundertausend Versicherte für diese speziellen Tarife entschieden. Die Privaten hatten bereits bei Einführung der Wahltarife ihre Opposition gegen die Wahltarife kund getan.
Was sind Wahltarife?
Seit dem Jahr 2007 gibt es die so genannten Wahltarife. Da gibt es beispielsweise den Hausarzttarif. Hiermit versichern Sie, dass Sie im Falle einer plötzlich auftretenden Krankheit oder eines kleinen Unfalls erst Ihren Hausarzt aufsuchen. In vielen Fällen kann dieser die Krankheit ohne große Probleme selbst beheben und eine Überweisung zu einem Spezialisten ist absolut unnötig. Sowohl die gesetzliche Krankenkasse spart somit Kosten, als auch Sie, denn die Behandlungskosten sind wesentlich billiger. Sie sparen also Beiträge und erhalten in vielen Fällen sogar Prämienzahlungen.
Was ist mit den Zusatzbeiträgen?
Ein weiteres Vorhaben befasst sich mit den Zusatzbeiträgen ab 2011. Sollen Arbeitslose generell von der Zahlung der Prämie befreit werden? Die FDP beabsichtigt, dass die Bundesagentur für Arbeit die Zusatzbeiträge übernehmen solle. Dagegen regt sich Widerstand in der Union. Die Union möchte lediglich bei Hartz-IV-Beziehern eine Ausnahme machen.
PKV-Wechsel ab 2011 einfacher?
Zugleich soll ab Januar 2011 der PKV-Wechsel für Angestellte wieder leichter möglich sein. Dazu soll die Gesundheitsreform die 3-Jahres-Grenze wieder auf ein Jahr zurückfahren. Künftig reicht es dann aus, wenn der Verdienst einmalig über der gültigen Versicherungspflichtgrenze liegt. Derzeit müssen Angestellte drei Jahre hintereinander über 49.950 Euro im Jahr verdienen.
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