Kündigung Deutsche BKK wegen Zusatzbeitrag bis 20. März 2010
Versicherte der Deutsche BKK haben bis 20. März 2010 ein Sonderkündigungsrecht aufgrund des Zusatzbeitrags. Die Krankenkasse erhebt erstmals einen Zusatzbeitrag von 8 EUR. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds reichen nicht aus.
Wer bei der Deutsche BKK versichert ist, kann noch bis zum 20. März 2010 die Krankenkasse aufgrund des Sonderkündigungsrechts wechseln. Erstmals in der Geschichte der Krankenkasse wird ein Zusatzbeitrag von 8 EUR erhoben. Dieser Betrag muss von den Versicherten aus eigener Tasche zusätzlich zum Beitragssatz gezahlt werden. Die 8 EUR werden unabhängig vom Einkommen von jedem Versicherten verlangt. Für mitversicherte Ehepartner und Kinder fällt der Zusatzbeitrag jedoch nicht an.
Bevor man die Krankenkasse wechselt, sollte man jedoch den Service und die zusätzlichen Leistungen vergleichen. Wir bieten Ihnen dazu den kostenlosen Gesetzliche Krankenkasse Vergleich.
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