Beamter mus 42-Stunden-Woche hinnehmen

20.02.08
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Beamte müssen eine Verlängerung ihrer Arbeitszeit hinnehmen, auch wenn damit keine gleichzeitige Erhöhung der Bezüge einhergeht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden und damit die Klage eines bayrischen beamten abgewiesen (Az.: 2 BvR 398/07).

Das Gericht sah keine verfassungsrechtlichen Bedenken in einer Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 42 Stunden. Zudem müsse der Freistaat seinen Beamten deswegen keine höheren Bezüge bezahlen. Beamte unter 50 Jahren müssen in Bayern seit September 2004 länger arbeiten. Dagegen klagte ein ehemaliger Regierungsoberinspekteur, der darin unter anderem sein Selbstbestimmungsrecht verletzt sah.

Die Verfassungsrichter entschieden nun zugunsten des Dienstherrn. Eine Gesundheitsgefahr gehe von einer Wochenarbeitszeit von 42 Stunden nicht aus. Arbeitszeiterhöhungen müssten finanziell auch nicht ausgeglichen werden, da die Besoldung kein Entgelt für konkrete Leistungen sei. Der Kläger sei auch nicht gegenüber den Angestellten des öffentlichen Dienstes benachteiligt, die weniger arbeiten müssten.

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