Fiskalpakt soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden
Bundeskanzlerin Angela Merkel will den Fiskalpakt noch vor der Sommerpause mit einer Zweidrittelmehrheit verabschieden. Parallel dazu versicherte die Regierungschefin, dass sie eine Finanztransaktionssteuer auf den Weg bringe. Über die Umsetzung des geplanten Fiskalpaktes gibt es bei den Gesprächen zwischen Bund und Ländern noch keinen Konsens.
Bundeskanzlerin Angela Merkel will den Fiskalpakt noch vor der Sommerpause mit einer Zweidrittelmehrheit verabschieden. Da für dieses Vorhaben Stimmen der Opposition nötig sind, verspricht die Kanzlerin im Gegenzug, dass sie die von SPD und Grünen geforderte Finanztransaktionssteuer auf den Weg bringe. Zwischen Regierung und Opposition erfolgte bislang jedoch keine Einigung bezüglich des Fiskalpaktes. Über die Umsetzung des Vorhabens gibt es auch zwischen Bund und Ländern noch keinen Konsens.
Der Fiskalpakt soll verhindern, dass weitere Euro-Staaten in finanzielle Schieflage geraten. Dieses Projekt sieht Schuldenbremsen vor und bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Grenzen erfolgen Sanktionen. Wer dem Fiskalpakt zustimmt, dessen jährliches Haushaltsdefizit darf 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten. Jedoch gibt es Ausnahmeregelungen für Staaten, in welchen außergewöhnliche Ereignisse auftreten oder in denen ein massiver Konjunkturabschwung herrscht. Als Kontrollorgan tritt die EU-Kommission auf das Parkett.
Mit dem Fiskalpakt soll die Stabilität der Euro-Zone gewährleistet werden. Die Bundesregierung plant, die maximale Höhe des jährlichen Haushaltsdefizites in der jeweiligen Nation gesetzlich festzuschreiben. Neben dieser Schuldenbremse verpflichten sich die Mitgliedstaaten zur Einhaltung einer Neuverschuldungsgrenze von maximal drei Prozent. Vorgesehen ist, dass der Vertrag Anfang des kommenden Jahres in Kraft tritt. Um dem Fiskalpakt Gültigkeit zu verleihen, ist eine Ratifizierung in 12 der 17 Euro-Staaten notwendig. Bisher unterschrieben alle Staaten die Vereinbarungen, bis auf Großbritannien und Tschechien.
Der Geltungsbereich der geplanten Finanztransaktionssteuer soll planungsgemäß im EU-Raum liegen, doch es existieren ebenso globale Vorstellungen. Widerstand kommt aus Großbritannien und Schweden. Insgesamt ist die Einführung einer Steuer, die auf Aktiengeschäfte und andere Finanzprodukte erhoben werden soll, heftig umstritten. Unklar ist bis zur Stunde, ob auch der außerbörsliche Handel betroffen ist. Die Befürworter dieser Abgabe auf Aktien, Anleihen, Devisen, Zinspapiere und Derivate planen, einen Steuersatz zwischen 0,01 und 0,1 Prozent des Kurswertes der betreffenden Transaktion zu erheben. Betroffen sind Privatanleger genauso wie institutionelle Investoren.
Kritiker befürchten, dass der Börsenhandel massiv einbräche. Zudem könnten die Transaktionen örtlich verlagert werden, an denen keine Abgaben erfolgen. Die erhofften zusätzlichen Einnahmen könnten sich in diesem Fall auf ein Minimum beschränken. Auch die Verwendung der Abgaben ist noch nicht geklärt. Während Brüssel eine Verteilung auf alle EU-Staaten und die EU-Kommission erwägt, machen sich insbesondere Deutschland und Frankreich für eine nationale Verwendung stark.