Hoffnung für Pendler: BFH lehnt Pendlerpauschale ab
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Neuregelung der Pendlerpauschale durch den Gesetzgeber zum 1. Januar 2007 für nicht mit der Verfassung vereinbar erklärt und den Fall an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitergeleitet. Damit können Millionen von Pendlern hoffen, dass das von der großen Koalition eingeführte Werkstorprinzip kippt und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wieder vom ersten Kilometer an steuerlich geltend gemacht werden können.
Das Bundesverfassungsgericht wird noch im Jahr 2008 über die endgültige Regelung entscheiden. Trotz der Niederlage vor Gericht halten die Juristen des Bundesfinanzminsteriums weiter an der Auffassung fest, dass eine Kürzung der Pendlerpauschale verfassungsgemäß sei. Der BFH entschied im konkreten Fall über die Klagen eines Bäckermeisters und eines Ingenieurs, die beide wegen langer Wege zur Arbeit von der Kürzung betroffen sind. Sie sehen darin unter anderem einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie.
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