Änderungen zum Jahreswechsel 2008

28.12.07
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Jedes Jahr stehem mit dem Jahreswechsel auch Änderungen für Sparer und Steuerzahler an. Auch zum Jahreswechsel 2008 gibt es zahlreiche Veränderungen, auf die sich die Bürger einstellen müssen. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen vor.

Riester-Rente
Zum 1. Januar 2008 erreicht die Riester-Förderung ihre letzte Stufe, Dann erhalten Sparer 154 Euro pro Jahr als Grundzulage und 185 Euro je Kind. Für Nachwuchs, der ab dem 1. Januar 2008 geboren wird, erhöht sich die Kinderzulage sogar auf 300 Euro jährlich.

Versicherung
Die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG-Reform) bringt den Versicherungskunden ab 2008 mehr Transparenz. Zunächst sind von den Verbesserungen nur Neukunden betroffen. Ab 2009 profitieren dann auch Altkunden von den neuen Regeln.

Wichtig für Kunden ist vor allem der Wegfall des sogenannten Alles-oder-Nichts-Prinzips bei grober Fahrlässigkeit. Bislang zahlen die Versicherungen in solchen Fällen gar nicht. Nun wird eine Quotenregelung eingeführt, bei der die Gesellschaften zumindest anteilig erstatten müssen. 

Investmentgesetz
Auch das neue Investmentgesetz bringt Anlegern überwiegend Vorteile. So müssen sie künftig bei ausländischen Fonds nicht mehr die gesamten Abschlusskosten im Vorfeld zahlen ("Kostenvorausbelastung"). Das neue Gesetz bezieht sich allerdings nur auf Neuverträge. Zudem würden kleine Anleger im Vergleich zu großen bei den Offenen Immobilienfonds gestärkt.

Steuern
Steuerzahler müssen sich auf Neuerungen bei Reisekosten einstellen. So werden die Ausgaben für unterschiedliche beruflich bedingte Fahrten in den Lohnsteuer-Richtlinien von Beginn 2008 an gleich behandelt. Die bei Dienstreisen, sogenannten Einsatzwechseltätigkeiten und "Fahrtätigkeiten" entstandenen Kosten müssen also nicht mehr gesondert angegeben werden. Der Fiskus fasst sie unter dem Begriff "Auswärtstätigkeit" zusammen und behandelt sie gleich. Außerdem entfällt die sogenannte Dreimonatsfrist.

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