Fünf-Prozent-Hürde vom Verfassungsgericht gekippt

13.02.08
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Fünf-Prozent-Hürde bei den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein gekippt. Nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts verstößt die Regelung gegen das Grundgesetz. Die Grünen und Die Linke hatten gegen die Klausel geklagt.

Die Richter sehen keine Vereinbarkeit der Fünf-Prozent-Klausel mit dem Grundartikel auf Chancengleichheit. Hinreichende Gründe für diesen Eingriff seien nicht ersichtlich. Die Fünf-Prozent-Klausel erlaubt einer Partei oder einer Wählergruppe erst den Erhalt eines Sitzes, wenn mindestens fünf Prozent der Stimmen auf sie entfallen.

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