Wie entscheidet der BFH bei der Pendlerpauschale?

23.01.08
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Ein richtungsweisendes Urteil wird heute vom Bundesfinanhof (BFH) in München erwartet. Das oberste deutsche Steuergericht muss über die Rechtmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale entscheiden, nachdem zwei Arbeitnehmer gegen die Neuregelung geklagt hatten.

Seit dem 1. Januar 2007 können für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte lediglich ab dem 21. Kilometer die Kosten steuermindernd angesetzt werden. Dafür kann der Steuerpflichtige derzeit 30 Cent pro Kilometer ansetzen. Doch bereits einige Gerichte hielten die Kürzung für nicht verfassungsgemäß. Nach dem niedersächsischen und saarländischen Finanzgericht ist nun der BFH gefordert, eine Entscheidung zu fällen. Ob die Gesetzesänderung letztlich verfassungskonform ist, kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden, das sich noch in diesem Jahr mit der Angelegenheit befassen will.

Die Kläger sehen in der Neuregelung den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikels drei des Grundgesetzes missachtet. Von der Entscheidung des BFH dürfte eine Signalwirkung ausgehen.

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