BFH hält Pendlerpauschale für verfassungswidrig
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat erklärt, dass die seit Januar 2007 geltende Neuregelung zur Pendlerpauschale nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Daher leitete das oberste deutsche Steuergericht die Klagen von zwei Arbeitnehmern an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiter. Die Karlsruher Richter wollen noch in diesem Jahr über die Pendlerpauschale entscheiden.
Die Pendlerpauschale kann für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich geltend gemacht werden. Steuerpflichtige können 30 Cent je Kilometer dafür ansetzen. Nach einem Beschluss der großen Koalition können seit 1. Januar 2007 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit nur noch dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Fahrtstrecke länger als 20 Kilometer ist.
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