Urteil zu GEZ-Gebühren: Computer ohne Rundfunkgebühren
Die GEZ-Gebühr für Computer muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen nicht gezahlt werden. Wer einen PC mit Internet-Empfang nicht für den Empfang von Rundfunksendungen benutzt, muss auch keine GEZ-Gebühren zahlen.
Die Richter entschieden, dass der tatsächliche Nachweis geführt werden müsse, dass der PC-Nutzer auch TV- oder Radiosendungen konsumiere. Wenn dies nicht der Fall sei, könne die GEZ auch keine Gebühren verlangen. Im vorliegenden Fall verlangte der Hessische Rundfunk GEZ-Gebühren von einem Optikerunternehmen, das in bundesweit 650 Filialen Computer nutzt.
Beim zweiten Fall ging es um den hessischen JU-Jusu-Verband, der in der Geschäftsstelle einen Computer nutzt. Allerdings ist es den Beschäftigten verwehrt, den PC für den Rundfunkempfang zu nutzen. Allerdings ist das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht letzt instanzlich. Zudem ist die Rechtsprechung in den Bundesländern bisher nicht einheitlich. Vor allem in Bayern und Nordrhein-Westfalen wird meist für die GEZ-Gebühr geurteilt.
Die letzt instanzliche Klärung soll vom Bundesverwaltungsgericht erfolgen. Es wird allgemein damit gerechnet, dass eine Entscheidung noch in diesem Jahr fallen wird.
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