Hohe Hürden für Online-Durchsuchungen

29.02.08
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Ermittlern für Online-Durchsuchungen enge Grenzen gesetzt. In einem Urteil entschieden die Richter, dass Online-Durchsuchungen dann grundsätzlich zulässig seien, wenn eine konkrete Bedrohung für Menschenleben oder den Bestand des Staates vorliege (Az.: 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07).

Als Voraussetzung verlangten die Verfassungshüter eine richterliche Anordnung sowie den Schutz bzw. die Löschung intimer Daten. Damit kann der Gesetzgeber auf Bundesebene tätig werden. Die Bundesregierung ist nun gewillt, möglichst schnell eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, damit das Bundeskriminalamt Befugnisse für Online-Durchsuchungen erhält.

Die Karlsruher Richter erläuterten zudem, dass aufgrund der enormen Technikentwicklung die Privatsphäre des Einzelnen nicht mehr ausreichend geschützt sei. Sie fassten in ihrem Urteil daher ein neues Grundrecht, das Vertraulichkeit von Computerdaten garantiert.

Auslöser des Grundsatzurteils war eine Klage gegen das Landesgesetz, das dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz das Ausspähen von Computern erlaubte. Diese Regelung erklärten die Richter für nichtig. Geklagt hatte dagegen unter anderem der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP).

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