Kiel: Fünf-Prozent-Hürde soll schnell fallen
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die Fünf-Prozent-Hürde in Schleswig-Holstein zu kippen, will der Kieler Landtag diese Klausel abschaffen. Diese kündigte die Landesregierung an. Die Neufassung des Wahlgesetzes könnte damit bereits Ende Februar vom Landtag beschlossen werden.
Das Verfassungsgericht in Karlsruhe erklärte die Fünf-Prozent-Hürde frü vafssungswidrig (Az.: 2 BvK 1/07). Die Chancengleichheit der Parteien sei nicht gewährleistet. Durch die Regelung sei nicht jede Wählerstimme bei Kommunalwahlen gleich gewichtet, weil diese bei Parteien mit weniger als fünf Prozent Stimmenanteil nicht berücksichtigt würden.
Die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen gilt außer in Schleswig-Holstein nur noch im Saarland und in Thüringen sowie in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen. Auf Bundes- und Landesebene schlossen die Richter allerdings aus, dass es zu einer Abschaffung der Fünf-Prozent-Klausel komme.
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