BFH entscheidet über Pendlerpauschale
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München trifft am heutigen Tag ein Urteil über die Pendlerpauschale. Es wird erwartet, dass bei der Pressekonferenzenz heute die Entscheidung bekannt gegeben wird. Zwei Arbeitnehmer hatten gegen die Kürzung der Pendlerpauschale geklagt. Nun muss der darüber urteilen, ob die Kürzung des gesetzgebers mit dem grundgesetz vereinbar ist.
Der Gesetzgeber hatte zum 1. Januar 2007 die Pendlerpauschale gekürzt. Danach konnten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend gemacht werden (sog. Werkstorprinzip). Vorher war dies bereits ab dem ersten Kilometer möglich. Das letzte Wort in dieser Angelegenheit hat allerdings das Bundesverfassungsgericht, das sich gegen Ende des Jahres damit befassen will.
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