Neue Börsengänge: Frühling auch auf dem Parkett

Fast zeitgleich zum kalendarischen Frühlingsanfang erwacht auch der Primärmarkt aus seinem Winterschlaf. Nachdem es seit dem Beginn der Wirtschafts- und Finanzkrise im Herbst 2008 fast keine Börsengänge mehr gab, haben Ende März gleich vier Unternehmen den Gang auf das Parkett gewagt. Diese Neuemissionen gelten als „Eisbrecher“, denen weitere folgen sollen. Für den Anleger stellt sich die Frage, ob er Aktien der Börsenaspiranten zeichnen soll und wenn ja, wie er die Aktien erwerben kann.
Für das „Ob“ gelten die gleichen Anlageprinzipien, die auch für Aktien von Unternehmen anzuwenden sind, die schon lange an der Börse gehandelt werden, erklärt das Deutsche Aktieninstitut. Aktien sollten nur dann gekauft werden, wenn der Anleger das Geschäftsmodell des Unternehmens verstanden hat und zugleich davon ausgeht, dass dieses dem Unternehmen künftig einen angemessenen Ertrag bringen wird.
Ist dies der Fall, kann jeder Anleger während der Zeichnungsfrist, die in der Regel ein bis zwei Wochen dauert, ein Kaufan-gebot abgeben, das sich innerhalb der vorab veröffentlichten Preisspanne bewegen muss. Ob dies bei seiner Bank möglich ist, kann dort erfragt werden. Nach Ablauf der Zeichnungsfrist wird der Emissionspreis festgelegt. Von der nachgefragten Menge hängt es ab, ob der Preis der Aktie eher an der oberen oder an der unteren Grenze der Preisspanne liegt. Entspre-chend dem jeweiligen Ordervolumen bekommt der Anleger ei-ne Zahl von Aktien zugeteilt. Bei einer Überzeichnung, wenn also die Zahl der Interessenten die Zahl der emittierten Aktien übersteigt, kann dies auch weniger sein.
Der Anleger sollte sich im Vorfeld des Börsengangs ausführlich mit dem Unternehmen auseinandersetzen. Wichtige In-formationen bietet bspw. der umfangreiche Wertpapierprospekt, in dem sowohl Chancen als auch Risiken der Emission aufgeführt sind. Erst danach sollte die Entscheidung fallen, Aktien zu zeichnen.
Quelle: Deutsches Aktieninstitut e.V.
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