Fünf-Prozent-Klausel ist verfassungswidrig
Nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts, des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, verstößt die Fünf-Prozent-Klausel gegen das Grundgesetz verankerte Recht auf Chancengleichheit. Dies ist das Ergebnis eines aktuellen Urteils einer Klage der Grünen und der Linkspartei. Diese hatten die Fünf-Prozent-Hürde bei den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein bemängelt.
Damit können die beiden Parteinen darauf hoffen, bei den kommenden Kommunalwahlen in die Stadträte und Kommunalvertretungen von Gemeinden und Städten einzuziehen.
Das Urteil kann allerdings nicht auf Landtags- oder gar die Bundestagswahl übertragen werden. Nach Ansicht der Richter sind für solche Parlamente klare Mehrheiten zur Sicherung einer politisch aktionsfähigen Regierung unentbehrlich, weil diese Körperschaften Gesetze erlassen müssten. Gemeindevertretungen und Kreistage seien dagegen verwaltend tätig.
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