Stichtag bei Elterngeld ist verfassungsgemäß
Die Stichtagsregelung bei der Einführung vom Elterngeld zum 1. Januar 2007 ist mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat in drei Urteilen entschieden, dass nur die Eltern einen Anspruch auf Eltergeld haben, deren Kinder ab dem 1. Januar 2007 geboren wurden.
Die Regelungen zum Elterngeld lösten Anfang 2007 die bisherige Förderung durch das Erziehungsgeld ab. Gefördert werden Eltern bis zu zwölf Monate mit 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens, mindestens jedoch 300 Euro monatlich, maximal 1.800 Euro im Monat. Gegen die Stichtagsregelung hatten drei Mütter geklagt, weil deren Kinder am 31.12.2006 zur Welt gekommen sind. Die Kläger sahen in dem Stichtag einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Bundesrichter konnten jedoch „keine verfassungswidrige Situation“ erkennen.
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