Stichtagsregelung beim Elterngeld
Für Kinder, die noch 2006 geboren wurde, besteht kein Anspruch auf Zahlung des Elterngeldes. Dies hat da Bundessozialgericht in Kassel in drei aktuellen Urteilen entschieden Az.: B 10 EG 3/07 R und B 10 EG 4/07 R und B 10 EG 5/07 R). Mit dem Elterngeld wurde zum 1. Januar 2007 das bisherige Erziehunggeld abgelöst.
Das Elterngeld wird zwölf bzw. vierzehn Monate gezahlt und beläuft sich auf 67 Prozent des bisherigen durchschnittlichen Nettoeinkommens. Mindestens werden 300 Euro, höchstens jedoch 1.800 Euro im Monat gezahlt. Die klagenden Eltern bezogen sich auf den allgemeinen Gleichheitgrundsatz des Grundgesetzes, den sie mit der Stichtagsregelung verletzt sahen.
Die Richter entschieden nun zugunsten des Gesetzgebers. Es handele sich nicht um eine "verfassungswidrige Situation". Es müsse das "Recht angewendet werden, dass zu diesem Zeitpunkt gilt". In dem Fall der Kinder heißt das, dass der Geburtstermin maßgeblich ist. Gegen die Stichtagsregelung hatte es massiven Protest von Eltern gegeben, deren Kinder kurz vor dem Stichtag geboren wurden und die deshalb kein Elterngeld erhalten.
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