Gesundheitsreform: Was passiert mit der PKV?
Wichtige Neuerungen nach der Gesundheitsreform
Die wichtigsten Punkte für die PKV:
- Eine Finanzierungsbeteiligung der Privatversicherten an einem Gesundheitsfonds ist nicht vorgesehen. Auch kommt es nicht zum Einbezug der PKV in einen systemübergreifenden, mit den Versicherungsprinzipien der privaten Krankenversicherung nicht zu vereinbarenden Risikostrukturausgleich.
- Der in den letzten Wochen häufig eingeforderte Pauschalbeitrag der PKV zur Finanzierungsstabilität der GKV wurde nicht in das Gesetz aufgenommen. Es sind keinerlei Direktzahlungen vorgesehen.
- Eine Versicherungsteuer auf die Beiträge zur PKV wird es nicht geben.
- Darüber hinaus wird die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze im Gesetz nicht mehr thematisiert. Allerdings – so der Kompromiss – ist der Wechsel freiwillig versicherter Arbeitnehmer von der GKV zur PKV ab dem Stichtag 02. Februar 2007 nur dann möglich, wenn in drei aufeinander folgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird.
Damit können sich die Personen, die bis zum 02. Februar 2007 erstmalig die Versicherungspflichtgrenze überschritten haben, privat versichern.
Weitere Positionen
Neben den bereits erwähnten Punkten enthält das Gesetz zur Gesundheitsreform 2006 auch einige Aspekte, die noch rechtlich zu prüfen sind.
- Die Portabilität der Altersrückstellungen beim Wechsel des PKV-Anbieters wird ab 2009 kommen. Bei der Mitnahme werden die Rückstellungen allerdings immer nur auf dem Niveau des Basistarifs berechnet. Bei der Rückkehr in die GKV verbleibt die Altersrückstellung allerdings beim Privatversicherer.
- Der Basistarif muss von jeder privaten Krankenversicherung (PKV) ab Januar 2009 eingeführt werden und bildet das Lesitungsspektrum der GKV ab. Die üblichen Branchenregeln von Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen dürfen nicht angewandt werden. Die Prämien für den Basistarif liegen maximal auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Nach derzeitigem Stand sind dies 500 Euro monatlich. Diese Prämie wird allerdings aller Voraussicht nach bis zum Start im Jahr 2009 noch höher liegen, weil die Duchsschnittssätze der GKV deutlich angehoben werden. Der Basistarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert.
- Darüber hinaus sieht das Gesetz ab 2008 einen Einstieg in die Steuerfinanzierung der Gesundheitskosten der Kinder vor. Dass von einer Steuerfinanzierung der Kinderversicherung schon aus verfassungsrechtlichen Gründen auch die privat versicherten Kinder profitieren müssen, wird momentan insbesondere von der SPD noch vehement abgelehnt.